IV. naturschutzgebiet Ehemalige Siegschleife bei Dreisel (SU – 025)
(auch Natura 2000 – Nr. DE – 5211 – 302 FFH – Gebiet Wiesen bei Dreisel)
Das Naturschutzgebiet „Ehemalige Siegschleife bei Dreisel“ (etwa 75 ha) gehört zur Gemeinde Windeck und liegt in einer trocken gefallenen, ehemaligen Siegschleife zwischen den Orten Dreisel und Helpenstell. Der Umlaufberg, welcher von der Bergkuppe zum Talgrund einen Höhenunterschied von 50 m aufweist, wird ebenfalls zum Teil von dem Naturschutzgebiet umfasst. Der ursprüngliche Verlauf der Sieg, die bei Dreisel eine Schleife nach Süden und bei Dattenfeld nach Osten beschrieben hat, ist nur noch im Geländerelief erkennbar. Auch die feuchten Wiesenstellen bei Dreisel und Helpenstell lassen noch das alte Flussbett am Umlaufberg erahnen.
Was ist schützenswert?
Das Naturschutzgebiet ist nicht nur aufgrund der ehemaligen Siegschleife und des Umlaufberges der Sieg ein naturgeschichtliches Dokument, sondern auch Lebensraum der beiden nach der Roten Liste Nordrhein- Westfalens vom Aussterben bedrohten bzw. stark gefährdeten Schmetterlingsarten Großer und Schwarzblauer Wiesenknopf-Moorbläuling. Das Naturschutzgebiet weist im Naturraum Bergisches Land mit die größten Bestände dieser schützenswerten Arten auf.

Die Bläulinge stellen hohe Anforderungen an ihren Lebensraum. Zum einem benötigen sie das Vorkommen des Großen Wiesenknopfes als Futterpflanze und zum anderen müssen ihnen besondere Knotenameisen, in deren Nester die Bläulingsraupe ihre Entwicklung vollendet, als Wirte dienen. Die gefährdeten Schmetterlingsarten leben vor allem in extensiv genutzten, teilverbrachenden Feucht- und Nasswiesen.
Alle diese Voraussetzungen erfüllt das Naturschutzgebiet und bietet so diesen anspruchsvollen Arten einen komplexen Lebensraum.
Was wird gemacht?
Vorrangiges Ziel ist der Erhalt und die Optimierung der vielfältigen Grünlandgesellschaften durch geeignete extensive Bewirtschaftungsformen. Dabei sind die Talbereiche weitgehend offen zu halten und die Fließ- sowie Stillgewässer in ihrer naturnahen Ausgestaltung zu belassen und weiterzuentwickeln. Aufforstungen sollten stark zurückgenommen werden, nicht lebensraumtypische Gehölze sind zu entnehmen sowie teilweise Waldflächen in Grünland umzuwandeln. Die natürliche Sukzession ist nur in geringem Umfang zuzulassen.
Bei den noch vorhandenen Streuobstwiesen und Kopfweideneiden sind die regelmäßig anstehenden Pflegearbeiten (Mahd der Wiesen, Abräumen des Schnittguts, Obstbaumpflege, Ernte und Kopfbaumpflege) durch verschiedene Akteure zu koordinieren und umzusetzen.

Besondere Bedeutung hat die Erhaltung und Erweiterung des komplexen Lebensraum der Moorbläulinge. Der Kern des Pflegeplans ist daher eine abgestufte Insel- bzw. Teilflächenmahd auf Flächen, die sowohl Wiesenknopfbestände als auch hohe Dichten der Knotenameisen aufweisen. Diese aufwendige Mahdmethode gewährleistet die Schaffung und Erhaltung eines Mosaiks unterschiedlich alter Wiesen- und Brachestadien. Zudem werden geeignete, ungestörte Bereiche zur Neuansiedlung von Ameisennestern genutzt, damit sich die Moorbläulinge weiter ausbreiten können. Des Weiteren wird dafür gesorgt, dass im Tal stehenden Fichtenriegel, welche eine erhebliche Flugbarriere für die Moorbläulinge darstellen, mit der Zeit beseitigt werden.


Quellen und weitere Informationen:
http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/SU_025
Chance 7:
https://www.chance7.org/projekt/
Faltblatt:
Karte NSG Ehemalige Siegschleife bei Dreisel:
